deutscher Jurist und Soziologe; 1957 Gründer und Direktor (bis 1968) des Inst. für Arbeits- und Sozialrecht in Tübingen; Veröffentl. u. a.: "Freiheit und Zwang im sozialen Rechtsstaat", "Verfassungswidrigkeit und Rechtsmissbrauch im Aktienrecht"; Mithrsg. der Zeitschrift "Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie"
* 23. Dezember 1903 Aachen
† 10. Februar 1991 Tübingen
Herkunft
Erich Fechner, ev., war der Sohn eines Aachener Betriebsleiters.
Ausbildung
Nach dem Besuch der Schulen studierte er von 1923-28 und von 1934-41 Philosophie, Soziologie, Germanistik, Anglistik, Wirtschaftswissenschaften und Rechtswissenschaften an den Universitäten Köln und Bonn. 1927 promovierte er bei Max Scheler zum Dr. phil., 1928 legte er die Diplomprüfung für Volkswirte ab. 1937 promovierte er zum Dr. jur. Von 1928-34 war F. als Syndikus in verschiedenen Wirtschaftsverbänden tätig.
Wirken
Nach der Promotion kehrte er an die Universität zurück, zunächst als Assistent, ab 1941 als Dozent an der Universität Bonn. 1942 erhielt er eine außerordentliche Professur für Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht in Tübingen und 1944 einen Lehrstuhl. Kriegsdienst und Gefangenschaft (1943-45) unterbrachen vorübergehend seine Tätigkeit in Tübingen. 1957 gründete er in Tübingen das Institut für Arbeits- und Sozialrecht, dessen Direktor er bis 1968 war. 1969 wurde F. auf eigenen Wunsch vorzeitig emeritiert und widmete ...